Welche gültigen Sirenensignale gibt es in Deutschland?

Zum Teil werden durch die Länder in Gebieten, bzw. in der Umgebung von Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential (Hochwassergebiete, Kernkraftwerke, Chemiewerke) für die Alarmierung der Bevölkerung auch Sirenen eingesetzt.
Bundeseinheitliche Sirenensignale und bundeseigene Sirenen gibt es aber seit dem Abbau des alten Zivilschutz-Sirenennetzes nicht mehr.
Es ist Sache der zuständigen Katastrophenschutzbehörden der Länder, in der Regel die Kreise und kreisfreien Städte, die Nutzung und die Bedeutung ihrer Sirenen für die örtliche Alarmierung und Warnung festzulegen.
Für die Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren wird bundesweit in der Regel das Feuerwehrsignal „zweimal unterbrochener Dauerton von 1 Minute“ verwendet. Dieses Sirenensignal richtet sich nicht an die Bevölkerung. Anders das Sirenensignal „Einminütiger Heulton“, das die Bedeutung hat, „Rundfunkgerät einschalten und auf Durchsagen achten“. Es richtet sich an die Bevölkerung in Gebieten mit besonderem Gefahrenpotential, ist aber nicht bundesweit vorhanden. Teilweise hat dieses Signal je nach dem örtlichen Gefahrenrisiko auch eine spezielle Bedeutung, z.B. "Sofort Türen und Fenster schließen, Aufenthalt im Freien vermeiden, Radio einschalten und auf Durchsagen achten!"
Die Auslöseverantwortung und die Festlegung der Bedeutung für diese Sirenensignale liegt bei den Kreisen, z.T. auch den Gemeinden. Die Gemeinden legen auch die periodischen
Funktionstests für diese Sirenen fest. In der Regel informieren sie von Zeit zu Zeit die Bevölkerung in Broschüren oder in ihren Internet-Auftritten über die in ihrem Zuständigkeitsbereich benutzten Sirenensignale und deren Bedeutung. Auskunft geben auch die zuständigen Landratsämter.

(Quelle: Bundesministerium des Inneren)

Auf den Seiten des Kreises Nordfriesland findet man dazu folgendes:

 

Zusätzlich werden die Sirenen Samstags um 12 Uhr einem Funktionstest unterzogen und dazu für 5 Sekunden aktiviert.