Nach dem §1 des Brandschutzgesetzes Schleswig Holstein umfasst das Feuerwehrwesen die folgenden Punkte:

- Die Bekämpfung von Bränden und den Schutz von Menschen und Sachen vor Brandschäden (abwehrender Brandschutz)

- Die Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen (Technische Hilfe)

- Die Verhütung von Bränden und Brandgefahren (vorbeugender Brandschutz, Mitwirkung der Feuerwehren bei Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung)

- Die Mitwirkung im Katastrophenschutz

Nach §2 haben die Gemeinden dazu eine den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehr zu unterhalten, Fernmelde- und Alarmierungseinrichtungen einzurichten sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen.

Zur Erfüllung dieser Vorgaben unterhält die Gemeinde Viöl die beiden Ortsfeuerwehren Viöl und Hoxtrup. 

Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben leisten wir gemeinnützige Arbeiten wie z.B. beim Wegereinigen, dem Hydrantendienst sowie als Sicherheitswache bei verschiedenen Veranstaltungen.